Anspruch auf Vertragserfüllung


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


durch Angebot und Annahme


durch kaufm. Bestäti- gungsschreiben


durch sozialtypisches Verhalten


in sonstiger Weise


Angebot (Antrag)


(darauf bezogene) Annahme


Annahmefähigkeit des Angebots


Übereinstimmung


durch Willenserklärung


gem. § 151 BGB


durch Schweigen


Willenserklärung


Inhalt: Annahme


Abgabe


Zugang


kein Widerruf


äußerer Tatbestand


innerer Tatbestand


Erklärung


auf Rechtsfolge gerichtet


kein Mangel des Rechtsbindungswillen


ausdrücklich


konkludent