Anspruch auf Vertragserfüllung


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


durch Angebot und Annahme


durch kaufm. Bestäti- gungsschreiben


durch sozialtypisches Verhalten


in sonstiger Weise


Verhandlungen vorangegangen


Schreiben bestätigt Vertragsschluss


keine unerwarteten Veränderungen


zeitnaher Zugang


kein unverzüglicher Widerspruch


Kauf- bzw. Geschäftsleute