Anspruch auf Abnahme


auf physikalische Abnahme, § 11 I 1


auf kaufmännische Abnahme, § 11 I 2


Anwendungsbereich des EEG


anspruchsberechtigte Anlage


Verpflichteter: Netzbetreiber


Abnahmetatbestand


Ziel: Direktvermarktung


keine Anpassung gem. § 13a EnWG


erneuerbare-Energien-Anlage


Grubengasanlage


Anlage


erneuerbare Energie


Stromerzeugungs- anlage


Speicheranlage


Sonderfall: Modul einer Solaranlage