Anspruch auf Vertragserfüllung


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte


Mängel der Geschäftsfähigkeit


gesetzliches Verbot, § 134


Sittenverstoß, § 138


Formmangel, § 125


Mangel der Vertretungsmacht


sonstige


Formerfordernis


nicht eingehalten


beachtlich


keine Heilung


kein Fall des § 242 BGB


arglistige Verhinder. der Einhaltung


Untragbarkeit der Nichtigkeit