Anspruch auf Vertragserfüllung
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
nichtiges Rechtsgeschäft
erfüllt Erfordernisse eines anderen
keine weiterreichende Wirkung
kein missbilligter Erfolg
mutmaßlicher Wille der Parteien