Anspruch auf Einspeisevergütung
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Anwendungsbereich des EEG
anspruchsberechtigte Anlage
Verpflichteter: Netzbetreiber
Strom i. S. d.
§ 21 I EEG
wird dem NB zur Verfügung gestellt
kein Ausschluss des Anspruchs