Anspruch auf Ener-gieentgelt (vereinf.)


Vertragsschluss


Vertragsinhalt
= insb. Preis?


Wirksamkeit


Preis wie vereinbart


Preiserhöhung bei Grundversorgung


Preiserhöhung bei Sondervertrag


Grundversorgung


formelle Anforderungen


kein Verstoß gegen
§ 315 BGB