Verstoß gegen Beihilferegelungen


keine Sonderregeln anwendbar


Tatbestand unzulässiger Beihilfe


keine Rechtfertigung


Begünstigung


staatlichen Ursprungs


für bestimmte Adressaten


Verfälschung des Wettbewerbs


Handel zwischen MS beeinträchtigt


Abweichung von allg. Abgabenregelungen


marktunübliche Rendite pei PPP


Vorteil im Ermessen einer Behörde


in sonstigen Fällen