Anspruch auf Abnahme
auf physikalische Abnahme, § 11 I 1
auf kaufmännische Abnahme, § 11 I 2
Anwendungsbereich des EEG
anspruchsberechtigte Anlage
Verpflichteter: Netzbetreiber
Abnahmetatbestand
Ziel: Einspeisevergütung
kein Recht zur Regelung d. Anlage
Strom aus EE
dem Netzbetreiber angeboten