Anspruch auf Abnahme


auf physikalische Abnahme, § 11 I 1


auf kaufmännische Abnahme, § 11 I 2


Anwendungsbereich des EEG


anspruchsberechtigte Anlage


Verpflichteter: Netzbetreiber


Abnahmetatbestand


Ziel: Einspeisevergütung


keine Anpassung gem. § 13a EnWG


Strom aus EE


dem Netzbetreiber angeboten


tatsächlich


kaufmännisch-bilanziell