bei einer vor- formulierten Klausel


§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)


Klausel in Vertrag aufgenommen


Klausel wirksam


Klausel richtig ausgelegt


Verträge mit Verbrauchern


Verträge mit Unternehmern


Vertragspartner ist Verbraucher


kein Verstoß gegen §§ 307-309


kein sonstiger Rechtsverstoß