Anspruch auf Zugang zum Stromnetz


Berechtigter


Verpflichteter


Einbeziehung in ein Bilanzkreissystem


kein Verweigerungs- grund, § 20 II


Kapazitätsmangel


sonstiger Fall der Unmöglichkeit


Unzumutbarkeit


Engpass im Netz liegt tatsächlich vor


Redispatch gem. § 13a EnWG erfolgt


keine Zuteilung gem. § 7 KraftNAV


keine Zuteilung gem. § 15 II StromNZV