Rechtmäßigkeit der Vergabe


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


allg. VergabeRL anwendbar


Regeln der VergabeRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


kein Vorrang der SektorenRL


öffentlicher Auftraggeber


öffentlicher Auftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


Dienstleistungs- konzession


Verteidigung und Sicherheit


Telekommunikation


Aufträge nach internat. Vorschriften


spezielle Dienstleistungen


Miete / Erwerb von Immobilien


Rundfunk und Fernsehen


Schiedsgerichte etc.


Finanzdienst- leistungen


Arbeitsverträge


Forschung und Entwicklung


Vetragsgegenstand


ein Ausnahmetatbestand