Geschäftsführung ohne Auftrag


Ansprüche des Geschäftsherrn


Ansprüche des Geschäftsführers


auf Aufwendungs- ersatz gem. § 683


auf Hrsg. d. Be- reicherung, 684 S.1


auf Hrsg. d. Bereich., 687 II, 684 S.1


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


GoA-Regeln anwendbar


Tatbestand der GoA, § 677


"berechtigte GoA"


Geschäftsbesorgung


für einen anderen


ohne Auftrag


wenn objektiv fremd


wenn objektiv neutral


Sonderfälle:
wenn "auch fremd"


"auch fremdes" Geschäft


Fremdgeschäfts- führungswille


positive Wirkung auch für Dritte


Erfüllung eines unwirks. Vertrages


Behörde handelt primär für Privaten