Geschäftsführung ohne Auftrag
Ansprüche des Geschäftsherrn
Ansprüche des Geschäftsführers
auf Aufwendungs- ersatz gem. § 683
auf Hrsg. d. Be- reicherung, 684 S.1
auf Hrsg. d. Bereich., 687 II, 684 S.1
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
GoA-Regeln anwendbar
Tatbestand der GoA, § 677
"berechtigte GoA"
Geschäftsbesorgung
für einen anderen
ohne Auftrag
wenn objektiv fremd
wenn objektiv neutral
Sonderfälle:
wenn "auch fremd"
"auch fremdes" Geschäft
Fremdgeschäfts- führungswille
positive Wirkung auch für Dritte
Erfüllung eines unwirks. Vertrages
Behörde handelt primär für Privaten