bei einer vor- formulierten Klausel
§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)
Klausel in Vertrag aufgenommen
Klausel wirksam
Klausel richtig ausgelegt
direkt
wegen Umgehung
AGB-s liegen vor
Anwendbarkeit nicht ausgeschlossen
Vertragsbedingungen
vorformuliert
für eine Vielzahl von Verträgen
von einer Partei gestellt
nicht im Einzelnen ausgehandelt