Verstoß gegen Unbundling


buchhalterisches


informationelles


organisatorisches


rechtliches


verschärftes Unbundling, §§ 8 ff.


§§ 6a, 6b EnWG anwendbar


Vorgaben des § 6b nicht erfüllt


integrierter Verteiler- netzbetreiber


integrierter Transport- netzbetreiber


vertikal integriertes EV-Unternehmen


mit einem Verteiler- netzbetreiber


Unternehmen


Tätigkeitsbereich i.S.d. § 3 Nr. 38


einzelnes Rechtssubjekt


Gruppe von Unternehmen