auf Grundbuch bezogene Ansprüche
auf Zustimmung zur Eintragung, § 888
auf Grundbuch- berichtigung, § 894
auf Löschung,
§ 1179a
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Anspruchsteller hat Vormerkung
§ 883 II
Zustimmung erforderlich
Recht des Anspruchsgegners
Vormerkung
erworben
Vormerkung nicht verloren
Vormerkung begründet
Vormerkung übergegangen
Anspruch auf Rechtsänderung
Bewilligung des Verpflichteten
Eintragung
Bewilligung bei Eintragung
Berechtigung
Rechtsverhältnis
Inhalt: Anspruch
Wirksamkeit