öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


SektorenRL anwendbar


Regeln der SektorenRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


Sektorenauftraggeber


Sektorenauftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


Auftraggeber i.S.d. SektorenRL


Sektorentätigkeit


öffentlicher Auftraggeber


öffentliches Unternehmen


Unternehmen aufgr. von Sonderrechten


Wahrnehmung staatlicher Aufgaben


öffentliche Finanzierung


gem. Katalog in Anhang III


der Staat (Fiskus)


Gebiets- körperschaften


sonstige Einrichtun- gen d. öff. Rechts


Verbände
aus den o. g.