auf Grundbuch bezogene Ansprüche


auf Zustimmung zur Eintragung, § 888


auf Grundbuch- berichtigung, § 894


auf Löschung,
§ 1179a


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Anspruchsteller hat Vormerkung


§ 883 II


Zustimmung erforderlich


Recht des Anspruchsgegners


Vormerkung
erworben


Vormerkung nicht verloren


Vormerkung begründet


Vormerkung übergegangen


Anspruch auf Rechtsänderung


Bewilligung des Verpflichteten


Eintragung


Bewilligung bei Eintragung


Berechtigung


Rechtsverhältnis


Inhalt: Anspruch


Wirksamkeit