öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
SektorenRL anwendbar
Regeln der SektorenRL beachtet
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
Sektorenauftraggeber
Sektorenauftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
Auftraggeber i.S.d. SektorenRL
Sektorentätigkeit
Strom, Gas, Wärme
Wasserversorgung
Verkehr
Post
Exploration und Häfen