auf Duldung der ZV gem. § 1147


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Hypothek erworben


Hypothek nicht verloren


keine Einreden


vom Haftungsumfang gedeckt


Primärerwerb


Sekundärerwerb


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


Einigung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Hypothekenbrief


Bestehen der Forderung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


verfügungsberech- tigter Eigentümer


verfügungsberecht. Nichteigentümer


Dritter mit Einwilligung


Verfügung durch Eigentümer


kein Verfügungsverbot


keine Verfügungs- beschränkung


zum maßgeblichen Zeitpunkt