auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Grundschuld erworben
Grundschuld nicht verloren
keine Einreden
Grundschuld gekündigt
der Gegenstand haftet
Primärerwerb
Sekundärerwerb
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
Einigung i.S.d. § 1191
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Grundschuldbrief
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Erwerb aufgrund Vormerkung
verfügungsberech- tigter Eigentümer
verfügungsberecht. Nichteigentümer
Dritter mit Einwilligung
Verfügung durch Eigentümer
kein Verfügungsverbot
keine Verfügungs- beschränkung
zum maßgeblichen Zeitpunkt