auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Grundschuld erworben


Grundschuld nicht verloren


keine Einreden


Grundschuld gekündigt


der Gegenstand haftet


Primärerwerb


Sekundärerwerb


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


Einigung i.S.d. § 1191


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Grundschuldbrief


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


Erwerber ist vor- merkungsberechtigt


beeinträchtigende Verfügung


Zustimmung des GB-Berechtigten