auf Duldung der ZV gem. § 1147
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Hypothek erworben
Hypothek nicht verloren
keine Einreden
vom Haftungsumfang gedeckt
Primärerwerb
Sekundärerwerb
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
Einigung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Hypothekenbrief
Bestehen der Forderung
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Erwerb aufgrund Vormerkung
Erwerber ist vor- merkungsberechtigt
beeinträchtigende Verfügung
Zustimmung des GB-Berechtigten
Verfügung im Normalfall
gem. § 883 II analog