auf Duldung der ZV gem. § 1147


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Hypothek erworben


Hypothek nicht verloren


keine Einreden


vom Haftungsumfang gedeckt


Primärerwerb


Sekundärerwerb


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


Einigung


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Hypothekenbrief


Bestehen der Forderung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


Erwerber ist vor- merkungsberechtigt


beeinträchtigende Verfügung


Zustimmung des GB-Berechtigten


Verfügung im Normalfall


gem. § 883 II analog