auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Grundschuld erworben
Grundschuld nicht verloren
keine Einreden
Grundschuld gekündigt
der Gegenstand haftet
Primärerwerb
Sekundärerwerb
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
Einigung i.S.d. § 1191
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Grundschuldbrief
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Erwerb aufgrund Vormerkung
Erwerber ist vor- merkungsberechtigt
beeinträchtigende Verfügung
Zustimmung des GB-Berechtigten
Verfügung im Normalfall
gem. § 883 II analog