Anspruch auf Vertragserfüllung


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


durch Angebot und Annahme


durch kaufm. Bestäti- gungsschreiben


durch sozialtypisches Verhalten


in sonstiger Weise


Angebot (Antrag)


(darauf bezogene) Annahme


Annahmefähigkeit des Angebots


Übereinstimmung


durch Willenserklärung


gem. § 151 BGB


durch Schweigen


Ein Fall des § 151 liegt vor


Annahmehandlung i.S.d. § 151


nach Verkehrssitte nicht zu erwarten


Antragender hat verzichtet