Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


verfügungsberech- tigter Eigentümer


verfügungsberecht. Nichteigentümer


Dritter mit Einwilligung


Verfügung durch Eigentümer


kein Verfügungsverbot


keine Verfügungs- beschränkung


zum maßgeblichen Zeitpunkt


Eigentümer im GB eingetragen


Erwerb aufgrund Vormerkung


Erwerber ist vor- merkungsberechtigt


beeinträchtigende Verfügung


Zustimmung des GB-Berechtigten


tatsächlich


gem. § 888