Anspruch auf SE gem. § 823 I
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Verschulden
Handlung
Rechtsgutverletzung
haftungsbegründende Kausalität
Leben
Körper und Gesundheit
Freiheit
Eigentum
sonstiges Recht