Anspruch auf SE gem. § 823 I
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Verschulden
Handlung
Rechtsgutverletzung
haftungsbegründende Kausalität
Leben
Körper und Gesundheit
Freiheit
Eigentum
sonstiges Recht
Verlust von Eigentum
Sachentziehung
Substanzverletzung
Behinderung des Gebrauchs