Anspruch auf SE gem. § 823 I


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Tatbestand


Rechtswidrigkeit


Verschulden


Handlung


Rechtsgutverletzung


haftungsbegründende Kausalität


Leben


Körper und Gesundheit


Freiheit


Eigentum


sonstiges Recht


Verlust von Eigentum


Sachentziehung


Substanzverletzung


Behinderung des Gebrauchs