Einspeisevergütung gem. § 37 I EEG
dem Grunde nach
dem Umfang nach
allg. Voraussetzungen der Förderung
Verpflichteter: Netzbetreiber
Tatbestand der Einspeisung
Leistungsgrenze des § 37 II
Anwendungsbereich des EEG
anspruchsberechtigte Anlage
ausschließlicher Einsatz von EE/GG
technische Vorgaben erfüllt
sonstige Anspruchs- voraussetzungen
sachlicher
räumlicher
zeitlicher
Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb
Anlage am 1.8.2014 in Planung
Anlagen ab dem 1.8.2014
Anlagen ab dem 1.1.2017