Leistungskondiktion


Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.


Anspruch aus
§ 812 I 2 1. Alt.


Anspruch aus
§ 812 I 2 2. Alt.


Anspruch aus
§ 817 S. 1


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


etwas erlangt


durch Leistung


ohne Rechtsgrund


kein Ausschluss des Anspruchs


kein Rechtsgrund vom Anfang an


dauernde Einrede gem. § 813 I


vertraglich


gesetzlich


sonstige


Vertragsschluss


Vertragsinhalt


Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung