Einspeisevergütung gem. § 38 I EEG


dem Grunde nach


dem Umfang nach


allg. Voraussetzungen der Förderung


Verpflichteter: Netzbetreiber


Tatbestand der Einspeisung


Anwendungsbereich des EEG


anspruchsberechtigte Anlage


ausschließlicher Einsatz von EE/GG


technische Vorgaben erfüllt


sonstige Anspruchs- voraussetzungen


sachlicher


räumlicher


zeitlicher


Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb


Anlage am 1.8.2014 in Planung


Anlagen ab dem 1.8.2014


Anlagen ab dem 1.1.2017