Sicherungs- grundschuld


Grundschuld erworben


Grundschuld nicht verloren


Primärerwerb


Sekundärerwerb


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


Einigung i.S.d. § 1191


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Grundschuldbrief


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


verfügungsberech- tigter Eigentümer


verfügungsberecht. Nichteigentümer


Dritter mit Einwilligung


Verfügung durch Eigentümer


kein Verfügungsverbot


keine Verfügungs- beschränkung


zum maßgeblichen Zeitpunkt


bei Vollendung des Rechtserwerbs


nach Maßgabe des
§ 878