Sicherungs- grundschuld
Grundschuld erworben
Grundschuld nicht verloren
Primärerwerb
Sekundärerwerb
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
Einigung i.S.d. § 1191
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Grundschuldbrief
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Erwerb aufgrund Vormerkung
verfügungsberech- tigter Eigentümer
verfügungsberecht. Nichteigentümer
Dritter mit Einwilligung
Verfügung durch Eigentümer
kein Verfügungsverbot
keine Verfügungs- beschränkung
zum maßgeblichen Zeitpunkt
bei Vollendung des Rechtserwerbs
nach Maßgabe des
§ 878