Sicherungs- grundschuld


Grundschuld erworben


Grundschuld nicht verloren


Primärerwerb


Sekundärerwerb


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


Einigung i.S.d. § 1191


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Grundschuldbrief


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


Anwendbarkeit


Grundbuch unrichtig


Verfügender legitimiert


Erwerber gutgläubig


kein Widerspruch eingetragen


Verkehrsgeschäft


kein absolutes Veräußerungsverbot


§ 80, 81 InsO


§ 1365 BGB ff.


§ 1643 BGB, § 1812 BGB