Sicherungs- grundschuld
Grundschuld erworben
Grundschuld nicht verloren
Primärerwerb
Sekundärerwerb
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
Einigung i.S.d. § 1191
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Grundschuldbrief
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Erwerb aufgrund Vormerkung
Anwendbarkeit
Grundbuch unrichtig
Verfügender legitimiert
Erwerber gutgläubig
kein Widerspruch eingetragen
keine Kenntnis
zum maßgeblichen Zeitpunkt
bei Vollendung des Rechtserwerbs
bis Antrag auf Eintragung
bis zur letzten WirksamkeitsVSS
wenn das Grundbuch unrichtig wurde