Sicherungs- grundschuld
Grundschuld erworben
Grundschuld nicht verloren
Primärerwerb
Sekundärerwerb
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
Einigung i.S.d. § 1191
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Grundschuldbrief
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
Erwerb aufgrund Vormerkung
Erwerber ist vor- merkungsberechtigt
beeinträchtigende Verfügung
Zustimmung des GB-Berechtigten