Sicherungs- grundschuld


Grundschuld erworben


Grundschuld nicht verloren


Primärerwerb


Sekundärerwerb


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


Einigung i.S.d. § 1191


Eintragung


Einigsein bei Eintragung


Berechtigung


Grundschuldbrief


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


Erwerber ist vor- merkungsberechtigt


beeinträchtigende Verfügung


Zustimmung des GB-Berechtigten


Verfügung im Normalfall


gem. § 883 II analog