Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
etwas erlangt
durch Leistung
ohne Rechtsgrund
kein Ausschluss des Anspruchs
Eigentum
Besitz
reine Gebrauchs- möglichkeit
unrichtige Grund- bucheintragung
Befreiung von einer Verbindlichkeit
Inanspruchnahme e. Dienstleistung
sonstiger Vermögensvorteil