Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


etwas erlangt


durch Leistung


ohne Rechtsgrund


kein Ausschluss des Anspruchs


Eigentum


Besitz


reine Gebrauchs- möglichkeit


unrichtige Grund- bucheintragung


Befreiung von einer Verbindlichkeit


Inanspruchnahme e. Dienstleistung


sonstiger Vermögensvorteil