Anspruch auf Vertragserfüllung
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
durch Angebot und Annahme
durch kaufm. Bestäti- gungsschreiben
durch sozialtypisches Verhalten
in sonstiger Weise
Verhandlungen vorangegangen
Schreiben bestätigt Vertragsschluss
keine unerwarteten Veränderungen
zeitnaher Zugang
kein unverzüglicher Widerspruch
Kauf- bzw. Geschäftsleute