Anspruch auf SE gem. § 823 I
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Verschulden
keine Rechtfertigung
spez. Anforderungen bei offenen TB
Notwehr
Verteidigungs- notstand
Notstand
Einwilligung
sonstige Recht- fertigungstatbestände