Vertreter ohne Vertretungsmacht
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Vertragsschluss als Vertreter
nicht von Vertretungs- macht gedeckt
kein Ausschluss der SE-Pflicht
Mangel für Schaden kausal
Vertretungsmacht vorhanden
Vollmacht kraft Rechtsscheins
Genehmigung
erteilt / erlangt
nicht erloschen
Geschäft vom Umfang gedeckt
kein Missbrauch
gesetzlich
rechtsgeschäftlich - Vollmacht, § 167