dem Grunde nach


Tatbestand


Rechtswidrigkeit


Verschulden


Handlung


Rechtsgutverletzung


haftungsbegründende Kausalität


positives Tun


Unterlassen


Pflicht zum Handeln besteht


Handlung unterlassen


Verkehrssicherungs- pflicht


sonstige Pflicht zum Handeln


weil Hersteller eines Produktes


weil Herrschaft über Grundstück


sonstige


Hersteller


Vermeidung von Fehlern