Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


bewegliche Sachen


Immobilien


Sonderfall: Pfandverwertung


Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR


dingliche Einigung


Übergabe (oder Übergabesurrogat)


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung des Verfügenden


Übergabe


Übergabesurrogat


Besitzerwerb durch Erwerber


auf Veranlassung des Veräußerers


Besitzverlust beim Veräußerer (voll)


in Erfüllung der Einigung


durch Erwerber persönlich


durch einen Dritten


der Besitzdiener des Erwerbers


der Besitzmittler


Geheißperson