auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Grundschuld erworben


Grundschuld nicht verloren


keine Einreden


Grundschuld gekündigt


der Gegenstand haftet


Primärerwerb


Sekundärerwerb


rechtsgeschäftliche Übertragung


Gesamtnachfolge


Einigung


Offenlegung


Berechtigung


Vertragsschluss


Inhalt: Übergang der Grundschuld


Wirksamkeit


richtige Form


keine sonstigen Wirksamkeitshind.