Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
bewegliche Sachen
Immobilien
Sonderfall: Pfandverwertung
Sonderfall: Erwerb über AnwartschaftsR
dingliche Einigung
Übergabe (oder Übergabesurrogat)
Einigsein bei Übergabe(-surrogat)
Berechtigung des Verfügenden
Übergabe
Übergabesurrogat
Besitzerwerb durch Erwerber
auf Veranlassung des Veräußerers
Besitzverlust beim Veräußerer (voll)
in Erfüllung der Einigung
durch den Veräußerer persönlich
durch einen Dritten
der Besitzdiener des Veräußerers
der Besitzmittler
Geheißperson
Vertreter bei Veräuße- rungsvollmacht