Vertreter ohne Vertretungsmacht
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
Vertragsschluss als Vertreter
nicht von Vertretungs- macht gedeckt
kein Ausschluss der SE-Pflicht
Mangel für Schaden kausal
Vertretungsmacht vorhanden
Vollmacht kraft Rechtsscheins
Genehmigung
erteilt / erlangt
nicht erloschen
Geschäft vom Umfang gedeckt
kein Missbrauch
Kollusion
Insichgeschäft,
§ 181
zum Insichtgeschäft analoges Geschäft
Kenntnis / Evidenz
mit § 181 vergleichbare Lage
nicht ausnahmsweise zulässig
Geschäft mit Unter- bevollmächtigtem
Genehmigung durch Vertreter