Vertreter ohne Vertretungsmacht


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Vertragsschluss als Vertreter


nicht von Vertretungs- macht gedeckt


kein Ausschluss der SE-Pflicht


Mangel für Schaden kausal


Vertretungsmacht vorhanden


Vollmacht kraft Rechtsscheins


Genehmigung


erteilt / erlangt


nicht erloschen


Geschäft vom Umfang gedeckt


kein Missbrauch


Kollusion


Insichgeschäft,
§ 181


zum Insichtgeschäft analoges Geschäft


Kenntnis / Evidenz


mit § 181 vergleichbare Lage


nicht ausnahmsweise zulässig


Erfüllung einer Verbindlichkeit


Gestattung


lediglich rechtlicher Vorteil