Immobilien
Auflassung
Eintragung
Einigsein bei Eintragung
Berechtigung
Einigung
Inhalt: Eigentums- übertragung
Wirksamkeit
Angebot (Antrag)
(darauf bezogene) Annahme
Annahmefähigkeit des Angebots
Übereinstimmung
durch Willenserklärung
gem. § 151 BGB
durch Schweigen
Ein Fall des § 151 liegt vor
Annahmehandlung i.S.d. § 151